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Inhalte und Zielsetzung:
Das EU-Zollrecht lässt eine nachträgliche Überprüfung „abgeschlossener“ zollrelevanter Vorgänge aus jüngerer Vergangenheit ausdrücklich zu. Damit werden die jeweiligen Zollhandlungen noch einmal bewertet. Das schafft in der Regel Verunsicherungen bei den betroffenen Unternehmen. Denn wenn bei der Überprüfung Unregelmäßigkeiten aufgedeckt werden, hat dies für das Unternehmen unangenehme Folgen, die von der Zollnachzahlung über die Aussetzung von bestehenden Bewilligungen bis hin zu Ermittlungen bei Verdacht von Straftaten führen können. Wer aber auf eine Zollprüfung vorbereitet ist, kann dieser gelassener entgegenblicken.
Die Teilnehmer erhalten in dieser Veranstaltung einen Einblick zu den Prüfungsarten, den typischen Ablauf einer Zollprüfung. Darüber hinaus werden die grundlegenden Anforderungen sowie die Prüfungsschwerpunkte von Seiten des Zolls dargestellt.
Tipps und Tricks des Dozenten dienen zur Fehlerreduzierung. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zum individuellen Austausch mit dem Dozenten.