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Inhalte und Zielsetzung:
Freihandelsabkommen bieten deutschen Exporteuren regelmäßig Wettbewerbsvorteile, weil durch richtige Anwendung die betreffende Ware im Bestimmungsland zollfrei eingeführt werden kann. Die Europäische Union (EU) unterhält eine Vielzahl solcher Freihandelsabkommen. So sind nach Freihandelsabkommen mit Kanada, Japan und Singapur zuletzt auch Vietnam sowie das Vereinigte Königreich hinzugekommen. Erwartet wird die Anwendung des Freihandelsabkommen mit Neuseeland und auch die Verhandlungen mit Australien, dem Mercosur Raum führt in der Zukunft zu weiteren Freihandelsbeziehungen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass jedes dieser Abkommen seine eigenen Spielregeln hat. So sind besonders auf die Verwendung der Ursprungsnachweise (formelles Recht) wie auch auf die Ursprungsregeln (materielles Recht) ein Augenmerk zu legen.
Fehlerhafte Anwendung der Ursprungsregeln führen regelmäßig zur Aberkennung der Präferenznachweise und damit zur Erhebung bzw. Nacherhebung von Zollabgaben. Was schon im direkten Warenverkehr mit dem begünstigten Partnerstaat schwierig ist, stellt für die Zulieferanten bei der Ausfertigung von Lieferantenerklärungen regelmäßig vor Herausforderungen. In diesem Webinar sollen daher nicht nur die wesentlichen Grundlagen und Besonderheiten dargestellt werden. Im Fokus steht auch der Umgang mit Zollpräferenzen in der Tagesarbeit. Das Webinar erfolgt in enger Kooperation mit Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf.