Arbeitsrecht beim Frühstück
"Die Verdachtskündigung"
- Ein eigenständiger Kündigungsgrund der besonderen Art -
am 07.11.2025, 8 Uhr
REFERENTIN: Kirsten Wittke-Lemm
Hauptgeschäftsführerin,
Unternehmerschaft Niederrhein e.V.
Die Verdachtskündigung
- Ein eigenständiger Kündigungsgrund der besonderen Art -
Nicht immer verläuft ein Arbeitsverhältnis reibungslos. Manchmal sieht sich der Arbeitgeber gezwungen, auf grobe, gegebenenfalls sogar strafbewehrte Pflichtverletzungen des Beschäftigten, die das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen unwiederbringlich zerstört haben, mit einer Kündigung zu reagieren. Was aber ist, wenn der Arbeitgeber anhand der ihm vorliegenden Erkenntnisse nicht hinlänglich beweisen kann, dass der Beschäftigte tatsächlich eine grobe Pflichtverletzung oder sogar eine strafbare Handlung begangen hat oder aber der Vorwurf der Vertragsverletzung nur auf Annahmen beruht? In solchen Fällen kann die Kündigung - allerdings unter sehr eingeschränkten und strengen Voraussetzungen - auch auf den Verdacht einer Pflichtverletzung gestützt werden.
Was es für den Arbeitgeber in einem solchen Falle alles zu beachten gilt, erörtern wir mit Ihnen – wie immer praxisnah und anschaulich aufbereitet - bei unserem gemeinsamen Frühstück. Schauen Sie bei uns vorbei!
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