Virtuelle BREXIT – 1. Hilfe Sprechstunde

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IHK Veranstaltung

15. Januar 2021, 10:00 - 11:00 Uhr (MEZ)

Inhalte

Am 31.12.2020 verlässt das Vereinigte Königreich endgültig die Europäische Union. Mit diesem Ausstieg scheidet das Land auch aus dem Binnenmarkt aus. Aus dem bislang gewohnten innergemeinschaftlichen Handel wird ab dem 1. Januar 2021 ein Warenaustausch, der den Bedingungen des Zollrechts unterliegt. Das bedeutet für die Unternehmen, sich mit den Anforderungen einer Zollabwicklung zu beschäftigen. Darüber hinaus sind künftig Zölle und Abgaben zu berücksichtigen. Gerade Unternehmen, die bislang wenig oder keine Zollabwicklungen getätigt haben, müssen sich nun mit Zollanmeldungen, EORI-Nummer und ähnlichen Herausforderungen stellen.

Welche Bedeutung Zollanmeldungen, was dabei zu berücksichtigen ist oder wie der Warenverkehr und die Zollabwicklung funktioniert, wird in der 1.-Hilfe-Brexit-Sprechstunde erläutert. Die Teilnehmer*innen erhalten dadurch einen ersten Überblick zu den zollrechtlichen Anforderungen. Zugleich besteht die Möglichkeit, Antworten auf Fragen zu erhalten.