Das Hinweisgeberschutzgesetz soll den Hinweisgeberschutz wirksam und nachhaltig verbessern, dem gesamtgesellschaftlichen Beitrag von Hinweisgebern bei der Aufdeckung und Ahndung von Missständen Rechnung tragen und für ausreichend Rechtssicherheit für die Betroffenen sorgen.
Für Unternehmen ab 50 Beschäftigte ist mit der Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetzes in erster Linie die Verpflichtung verbunden, eine interne Meldestelle einzurichten, wobei die Einrichtungsfrist bereits mit dem 17. Dezember 2023 abläuft!
Das Hinweisgeberschutzgesetz soll den Hinweisgeberschutz wirksam und nachhaltig verbessern, dem gesamtgesellschaftlichen Beitrag von Hinweisgebern bei der Aufdeckung und Ahndung von Missständen Rechnung tragen und für ausreichend Rechtssicherheit für die Betroffenen sorgen.
Für Unternehmen ab 50 Beschäftigte ist mit der Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetzes in erster Linie die Verpflichtung verbunden, eine interne Meldestelle einzurichten, wobei die Einrichtungsfrist bereits mit dem 17. Dezember 2023 abläuft!
Im Rahmen der Veranstaltung „Überblick Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) mit dem Schwerpunkt Interne Meldestelle” wollen wir für Unternehmen darüber informieren, was das Hinweisgeberschutzgesetz für sie bedeutet, was bei der Einrichtung einer internen Meldestelle zu beachten ist und welche Aufgaben diese erfüllen muss.
Wir werden insbesondere auf folgende Aspekte eingehen:
Im Rahmen des Webinars werden wir auch gerne Ihre Fragen beantworten. Das Webinar wird von Frau Diana Grundzinski, Rechtsreferendarin bei der IHK Mittlerer Niederrhein und Herrn Gregor Waschau, Jurist und Berater Recht bei der IHK Mittlerer Niederrhein durchgeführt.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für Sie kostenfrei.