Unternehmen, die in Deutschland erstmalig Verpackungen in Verkehr bringen, wie Hersteller oder Vertreiber von verpackten Produkten, müssen die Vorgaben des Verpackungsgesetzes beachten. So müssen sie sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Abhängig davon, ob es sich um Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht handelt, sind weitere Pflichten, wie regelmäßige Mengenmeldungen, Rücknahme- und Verwertungspflichten erforderlich.
Zudem ist am 11. Februar 2025 die EU-Verpackungsverordnung in Kraft getreten, die weitere Vorgaben in Bezug auf Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteile sowie Wiederverwendung mit sich bringt.
Rechtsanwalt Dr. Simon Meyer von KPMG Law gibt Ihnen einen Überblick über wichtige Inhalte und relevante gesetzliche Vorgaben und geht dabei auf Ihre Fragen ein.

Margarethe Wies
Beraterin Umwelt und Nachhaltigkeit @ IHK Mittlerer Niederrhein

Coco Büsing
Beraterin Umwelt und Nachhaltigkeit @ IHK Mittlerer Niederrhein
