CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU (CBAM) – Aktuelle Entwicklungen und Auswirkungen des Omnibus-Verfahrens
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Datum: 11.09.2025
Uhrzeit: 10:00 - 11:30 Uhr
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11. September 2025, 10:00 - 11:30 Uhr (MESZ)
Inhalte
Dass EU-Verordnungen, die in erster Linie eigene Ziele (z. B. im Klima- und Umweltbereich) verfolgen, gleichzeitig auch Bestimmungen des EU-Zollrechts berühren, ist an sich nichts Ungewöhnliches. Dies gilt auch für die CBAM-Verordnung der EU. CBAM (carbon border adjustment mechanism) steht für einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus. Damit sollen bei der Einfuhr bestimmter sogenannter CO2-relevanter Güter wie Aluminium zusätzliche Abgaben erhoben werden. Zunächst sind Berichtspflichten bis Ende 2025 vorgesehen. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet dies die Beschaffung und Aufbereitung der erforderlichen Informationen, wie z. B. die Menge der importierten Güter, deren Ursprungsland sowie Angaben zur Produktionsstätte im Drittland.
Im Zusammenhang mit der Omnibus-Initiative der Europäischen Kommission, die weitreichende Erleichterungen für CBAM-pflichtige Unternehmen vorsieht, haben im Juni 2025 das Europäische Parlament und der Rat eine politische Einigung erzielt. Der dabei wichtigste Aspekt ist die Einführung einer neuen und erhöhten Freigrenze. Der vorgesehene Schwellenwert liegt bei 50 Tonnen eingeführter CBAM-relevanter Ware pro Jahr.
Zugleich beginnt ab dem 1. Januar 2026 die endgültige Phase der sukzessiven CO2-Bepreisung, womit dann der Erwerb von CBAM-Zertifikaten erforderlich wird. Gleichzeitig dürfen ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich nur noch zugelassene CBAM-Anmelder CBAM-relevante Güter importieren.
Im Webinar werden die Grundlagen sowie die mit der Registrierung als zugelassener CBAM-Anmelder verbundenen Prozesse dargestellt. Zudem erfolgt ein Überblick über die im Rahmen der Omnibus-Initiative skizzierten Überlegungen der EU-Kommission zum Bürokratieabbau. Außerdem besteht die Möglichkeit zum Austausch mit den Referentinnen. Das Webinar wird in Kooperation mit der Dreiwert Consulting GmbH, Dreieich, durchgeführt.
Ansprechpartner
Sprecher

Jörg Schouren
Teamleiter Außenwirtschafts- und Zollrecht
IHK Mittlerer Niederrhein Friedrichstr. 40, 41460 Neuss Germany Tel.: +49 2131 9268-563

Niklas Soboczynski
Sachbearbeiter International Technische Abwicklung
IHK Mittlerer Niederrhein Friedrichstr. 40, 41460 Neuss Germany
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