CBAM – Webinar-Reihe zum CO2-Grenzausgleichsystem: Herausforderungen für Importeure zur Berichtspflicht ab Quartal 3
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Datum: 19.09.2024
Uhrzeit: 10:00 bis 11:30 Uhr
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SekundenHerausforderungen für Importeure zur Berichtspflicht ab Quartal 3
19. September, 10:00 - 11:30 Uhr (MESZ)
Inhalte
Das EU-Verordnungen, die in erster Linie ganz eigene Ziele verfolgen, z. B. in den Bereichen Klima und Umwelt, und gleichzeitig auch Bestimmungen des EU-Zollrechts betreffen, ist an sich nicht ungewöhnlich. Das gilt auch für die im Juni 2023 veröffentlichte CBAM-Verordnung der EU. CBAM (carbon border adjustment mechanism) steht für einen CO2-Grenzausgleichmechanismus.
Damit sollen für bestimmte, so genannte CO2-relevante Waren aus den Bereichen Aluminium, Eisen und Stahl, Zement Strom, Düngemittel und Wasserstoff Zusatzabgaben beim Import erhoben werden. In einer Übergangsphase sind seit 1. Oktober 2023 zunächst Berichtsplichten vorgesehen. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet das die Beschaffung und Aufbereitung der erforderlichen Informationen, wie z. B. Menge der importierten Güter, deren Ursprungsland sowie Angaben zum Herstellungsbetrieb im Drittland.
In diesem Webinar geht es nach einem Rückblick auf die Erfahrungen der der ersten drei Berichtsperioden im Besonderen um die Pflichten und Anforderungen, die in den kommenden Phasen zu erwarten sind. Ein besonderer Fokus richtet sich auf die ab dem 3. Quartal 2024 verpflichtende Beschaffung und Weitergabe von realen CO2-Emissionswerten, statt bisheriger Standardwerte. Hinweise und Tipps zum richtigen Umgang damit sowie die Möglichkeit zum Austausch mit den Referentinnen runden das Webinar ab.
Ansprechpartner
Jörg Schouren
Referent Außenwirtschafts- und Zollrecht
IHK Mittlerer Niederrhein Friedrichstr. 40, 41460 Neuss Germany Tel.: +49 2131 9268-563
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