CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU (CBAM) – Aktuelle Entwicklungen und der zugelassene CBAM-Anmelder

kostenfreie Anmeldung

Datum: 28.04.2025

Uhrzeit: 10:00 bis 11:30 Uhr

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Aktuelle Entwicklungen und der zugelassene CBAM-Anmelder

28. April 2025, 10:00 - 11:30 Uhr (MESZ)

Inhalte

Dass EU-Verordnungen, die in erster Linie eigene Ziele z.B. im Klima- und Umweltbereich verfolgen, gleichzeitig aber auch Bestimmungen des EU-Zollrechts berühren, ist an sich nichts Ungewöhnliches. Dies gilt auch für die CBAM-Verordnung der EU. CBAM (carbon border adjustment mechanism) steht für einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus. Damit sollen bei der Einfuhr bestimmter sogenannter CO2-relevanter Güter wie Aluminium zusätzliche Abgaben erhoben werden. Zunächst sind Berichtspflichten bis Ende 2025 vorgesehen. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet dies die Beschaffung und Aufbereitung der erforderlichen Informationen, wie z.B. die Menge der importierten Güter, deren Ursprungsland sowie Angaben zur Produktionsstätte im Drittland. 

Ab dem 1. Januar 2026 ist dann der Erwerb von CBAM-Zertifikaten erforderlich. Gleichzeitig dürfen ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich nur noch zugelassene CBAM-Anmelder CBAM-relevante Güter importieren. Die hierfür erforderliche Registrierung ist seit dem 31. März 2025 über das CBAM-Register möglich. Gleichzeitig sieht die Omnibus-Initiative der Europäischen Kommission weitreichende Erleichterungen für CBAM-pflichtige Unternehmen vor. Unter anderem sind Erleichterungen für zugelassene CBAM-Anmelder, Anpassungen der Berichtspflichten sowie Anhebungen der Schwellenwerte für „gelegentliche Importeure“ vorgesehen. 

Im Webinar werden neben den Grundlagen vor allem der mit der Registrierung als zugelassener CBAM-Anmelder verbundene Prozess dargestellt. Zudem erfolgt ein kurzer Überblick zu den im Rahmen der Omnibus-Initiative skizzierten Überlegungen der EU-Kommission zum Bürokratieabbau. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zum Austausch mit den Referentinnen. Das Webinar wird in Kooperation mit der Dreiwert Consulting GmbH, Dreieich, durchgeführt.

Ansprechpartner

Jörg Schouren
Jörg Schouren
Referent Außenwirtschafts- und Zollrecht

IHK Mittlerer Niederrhein Friedrichstr. 40, 41460 Neuss Germany Tel.: +49 2131 9268-563

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