Nach dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) sind bestimmte Unternehmen dazu verpflichtet eine Abgabe zu leisten, mit welcher sich an den Entsorgungskosten im öffentlichen Raum beteiligt wird. Betroffen sind Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte, wie beispielsweise Getränkebecher, To-go-Verpackungen, Feuchttücher und Luftballons.
Die Abgabe an den Einwegkunststofffonds wird über die digitale Plattform DIVID vom Umweltbundesamt (UBA) verwaltet. Hersteller sollen so die Kosten für die unsachgemäße Entsorgung im öffentlichen Raum, dem sogenannten „Littering“ übernehmen. Die Höhe des Beitrags, welcher entrichtet werden muss, richtet sich nach der Menge und Art der von ihnen in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffprodukte. Der Begriff "Hersteller" umfasst hierbei nicht nur die Produzenten, sondern auch alle Unternehmen, die solche Produkte erstmals in den Verkehr bringen.
Welche Kosten hierbei auf die Unternehmen zukommen können, welche Produkte und Verpackungen betroffen sind und wie die Registrierung im Portal DIVID funktioniert, werden die Rechtsanwälte Dr. Sandro Köpper und Dr. Thies Wahnschaffe von KPMG Law beleuchten.

Margarethe Wies
Beraterin Umwelt und Nachhaltigkeit @ IHK Mittlerer Niederrhein

Coco Büsing
Beraterin Umwelt und Nachhaltigkeit @ IHK Mittlerer Niederrhein
