Arbeitsrecht beim Frühstück
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"Rund um die Übertragung von Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz"
REFERENTIN: Kirsten Wittke-Lemm
Hauptgeschäftsführerin,
Unternehmerschaft Niederrhein e.V.
Rund um die Übertragung von Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz
Neben den ohnehin schon stetig wachsenden Herausforderungen im betrieblichen Alltag sind die Unternehmen gefordert, die ihnen obliegenden zahlreichen Pflichten einzuhalten und umzusetzen. Dies gilt unter anderem für die Pflichten aus dem Arbeitsschutz, die untrennbarer Bestandteil der unternehmerischen Gesamtverantwortung sind und deren Nichteinhaltung nicht nur erhebliche Haftungsrisiken birgt, sondern durchaus auch Bußgeldzahlungen oder sogar eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen kann. Ein wesentliches Instrument, den Arbeitsschutz im Unternehmen sowohl zum Schutze aller im Unternehmen Beschäftigten als auch im Interesse des Unternehmers/der Unternehmerin zielorientiert umzusetzen, ist die Übertragung von Unternehmerpflichten auf Führungskräfte.
Wie aber hat eine solche Pflichtenübertragung auszusehen, damit sie den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes sowie der DGUV V1 entspricht und für eine wirksame und den Verantwortlichen absichernde Umsetzung des Arbeitsschutzes sorgt? Welche Übertragungsmodalitäten gibt es und was passiert, wenn Verantwortliche aus dem Arbeitsschutz ihren Pflichten nicht in hinreichendem Maße nachkommen?
Wenden Sie sich bei unserem leckeren Frühstück diesem wichtigen Themenkreis zu und erörtern Sie mit uns praxisorientiert die wesentlichen Fragen und Problemstellungen.
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