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Die Praxis der Mitarbeitenden in den Export- und Importabteilungen der Unternehmen ist geprägt von den Vorgaben des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts. Um diesen komplexen Regeln zu entsprechen, sind verlässliche Informationen und Anwendungserfahrung unabdingbar. Vor allem der zwischenbetriebliche Austausch kann dabei enorm helfen, Auslandsgeschäfte rechtskonform und damit erfolgreich zu gestalten. Aber auch der Kontakt zu den Zollverwaltungen und zu externen Fachleuten ist nützlich. Das IHK-Netzwerk „Außenhandelspraxis“ fördert diesen Informations- und Erfahrungsaustausch und richtet sich vor allem an Vertreterinnen und Vertreter der Außenhandelsabteilungen unserer Mitgliedsunternehmen.
Im Rahmen dieses Netzwerkes findet diese Sitzung des Arbeitskreises Zoll- und Außenwirtschaftsrecht statt, zu dem Sie herzlich eingeladen sind.
Im Fokus dieser Sitzung stehen „Fallstricke bei Embargoregelungen“. Nicht nur die Einhaltung von Embargoregelungen ist elementar für ein ‚sicheres Handeln‘ im internationalen Geschäft, sondern auch die Berücksichtigung möglicher Risiken, sogenannte ‚Red Flags‘. Den Einstieg in dieses Thema macht Jonathan Eßer, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Münster mit einem Impulsvortrag. Ebenfalls konnte Frau Maike Brie vom Verfassungsschutz des Ministeriums des Innern des Landes NRW in Düsseldorf für die Sitzung gewonnen werden.
Im Anschluss an die Sitzung besteht während eines Imbisses die Möglichkeit des persönlichen Austausches.